ZIMMERSTUTZEN
Schießen
Freihändig (ohne Auflage) 20 bzw. 40 Schuss und aufgelegt 30 Schuss
- Vereinsmeisterschaften
- Sektionsmeisterschaft
- Gaumeisterschaft bzw. Bezirksmeisterschaft
- jährlich im November Freundschaftspreisschießen in Oberisling mit befreundetem Schützenverein Grüne Au Oberisling
Konstruktion
Technisch gesehen ist ein Zimmerstutzen eine Büchse (Gewehr) mit gezogenem Lauf, der jedoch, bedingt durch die Art der Munition (siehe unten) nur zwischen 15 cm und 30 cm lang ist. Dieser Lauf ist (um eine ausreichende Visierlinie zu erreichen) in ein Trägerrohr eingebracht, auf dem auch die vordere Visiereinrichtung befestigt ist. Der Lauf ist wegen des geringen Antriebs des Geschosses nicht länger, als zu dessen Drallstabilisierung notwendig, damit die abgefeuerte Kugel nicht durch die Reibung im Lauf mehr als nötig abgebremst wird.
Bei frühen Zimmerstutzen befindet sich der kurze Lauf meist im vorderen Teil des Trägerrohrs und wird mittels einer ausschwenkbaren Klappe, dem so genannten „Ladelöffel“, geladen. Grund hierfür ist einerseits, dass oft Feuerstutzen mit „ausgeschossenen“ (abgenutzten) Läufen durch Ausbohren und Einlöten des kleinkalibrigen Läufchens zu Zimmerstutzen umgebaut wurden, andererseits sollte die Waffe natürlich wie ein „richtiges“ Gewehr aussehen und sich auch so anfühlen. Die Entfernung zwischen der hinten liegenden Abzugsmechanik und dem am vorderen Ende der Waffe angebrachten Lauf wurde mitunter durch einen ca. 50 cm langen Schlagbolzen überbrückt, der sich im ursprünglichen Lauf der Waffe (der nunmehr als Trägerrohr diente) oder auch seitlich außerhalb befand. Spätere Zimmerstutzen sind technisch meist weitgehend mit einem Kleinkalibergewehr identisch; der kurze Lauf befindet sich am hinteren Ende des ansonsten leeren Trägerrohrs. In Serie gefertigt wurden Zimmerstutzen zuletzt nur noch bei der Firma Anschütz in Ulm; auch dieser Hersteller hat die Produktion dieser Waffen mittlerweile eingestellt.
Munition und Öl Reihenfolge der Munitionseinführung Schießen mit dem Zimmerstutzen
Die Munition besteht normalerweise aus einer losen Blei-Rundkugel mit einem Kaliber von 4,3 mm bis 4,65 mm, wobei das genaue Kaliber durch eine zusätzliche „Nummer“ angegeben wird, die auf dem Lauf (oder vielmehr dem Trägerrohr) eingeschlagen ist. 4,3 mm misst die Kugel „Nummer 7“; die Kugel „Nummer 12“ hat einen Durchmesser von 4,55 mm (der Grund für die Kalibervielfalt dürfte sein, dass die benötigten Bleikugeln in einem Kugelturm gefertigt wurden und dabei in verschiedenen Größen anfielen. Die Läufe wurden also nach Kugelangebot gefertigt, die maximale Größe z. B. in Bayern aber schon im Jahr 1878 auf die Nr. 14, 4,65 mm limitiert.). Ferner gehört zum Schießen eine winzige Hülse mit Randfeuerzündung, jedoch ohne Pulverladung, die hinter der Kugel in den Lauf eingelegt wird (es gibt auch Hülsen mit eingepresster Kugel und Schützen, die die Kugeln zuhause in die Hülsen drücken).
Beim Schuss wird die Kugel mangels Pulverladung allein von der explodierenden Zündmasse durch den Lauf getrieben. Hierdurch bedingt ist die Schusspräzision eines Zimmerstutzens erheblich schlechter als bei einem modernen Match-Luftgewehr, weil sich bei der winzigen Menge des Treibmittels Abweichungen umso stärker auswirken. Mancher Schütze bedient sich daher (mitunter geheimnisvoller) Mittelchen zum Einsalben der Kugeln, um die Schusspräzision zu verbessern; das Einölen der Kugeln vor dem Verschießen ist allgemein üblich. Interessant ist schließlich, dass in den letzten 20 Jahren die Hersteller von Match-, Luft- und Kleinkalibergewehren die Idee des kurzen Laufes wieder aufgegriffen haben, wenn auch mit anderer Begründung: Je kürzer die Zeit sei, in der sich das Geschoss im Lauf befindet, desto weniger Zeit habe der Schütze, den Schuss zu verwackeln.
Waffenrechtlicher Hinweis (Deutschland)
In Deutschland sind Luftdruckwaffen bis zu einer Mündungsenergie von 7,5 Joule an Personen ab 18 Jahren frei verkäuflich (Erwerb), sofern sie den „F-im-Fünfeck“-Stempel tragen. Das geladene oder ungeladene Tragen von Luftdruckwaffen (Führen) in der Öffentlichkeit ist untersagt. Hierfür wäre ein Waffenschein Voraussetzung, der jedoch für Luftdruckwaffen grundsätzlich nicht ausgestellt wird. Das Verbringen einer nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten (verpackten) Waffe z.B. zu einem Schützenhaus oder anderen Schießsportstätten gilt als erlaubnisfreies Transportieren und ist statthaft, ebenso ist das Schießen auf privaten Grundstücken erlaubnisfrei. Beim Schießen mit Luftdruckwaffen muss gewährleistet sein, dass Geschosse einen eingefriedeten Bereich, also im Allgemeinen das Grundstück, nicht verlassen können (WaffG, §12 (Ausnahme von Erlaubnispflichten), Abs. (4), 1a). Das Mindestalter für das Schießen mit Luftdruckwaffen im Schießsport beträgt in Deutschland 12 Jahre, mit Ausnahmegenehmigungen auch schon ab 10 Jahren. Allerdings gilt dieses Alter nur für das Schießen in einem Verein unter Aufsicht. Im privaten Bereich ist Jugendlichen unter 12 Jahren jeglicher Umgang mit Luftdruckwaffen untersagt.
TRAININGSZEITEN
Schützen | Tag | Uhrzeit |
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Jugendliche | Donnerstag | 19:00 – 21:30 Uhr |
Erwachsene | Donnerstag | 19:00 – 21:30 Uhr |
Senioren | Donnerstag | 19:00 – 21:30 Uhr |
SCHIESSAUFSICHTEN
Schützen | Aufsicht |
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Jugendl. / Erw. / Sen. | Heiner Biersack |
Jugendl. / Erw. / Sen. | Christian Fichtner |
Jugendl. / Erw. / Sen. | Alfred Stockmeier |
Jugendl. / Erw. / Sen. | Florian Fichtner |
Jugendl. / Erw. / Sen. | Lukas Biersack |